Privathaftpflichtversicherung
Wenn man anderen Personen Schaden zufügt
Ob aus Leichtsinn, Pech oder Vergesslichkeit: Wenn Sie einen Schaden verursachen, haften Sie dafür.
Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dies sind Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, aber auch Folgekosten, wie ein Nutzungsausfall.
Wurden Menschen verletzt, resultieren meist Behandlungskosten und Verdienstausfall. Dazu können Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen - bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle privaten Haftungsfälle sind so harmlos wie der Fußball im Fenster oder Rotwein auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so heftig ausfallen, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz bedroht.
Als Verursacher haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Also mit Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Im Schadenfall kann sogar der Zugriff auf eine spätere Erbschaft passieren.